Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarreirat

Am 6./7. November finden in der Pfarrei Liebfrauen die Wahlen zum Pfarreirat und Kirchenvorstand statt. Die Wahlen werden diesmal ausschließlich als Briefwahl durchgeführt.
Auf dieser Seite wollen wir ein paar Details zur Wahl und den Funktionen der beiden Gremien geben.

Pfarreirat
Der Pfarreirat ist zusammen mit dem Pfarrer und dem Seelsorgeteam dafür zuständig Kirche vor Ort zu entwickeln und zu gestalten. Dazu gehört vor allem die Aufgabe möglichst vielen Menschen zu ermöglichen, sich einzubringen. Außerdem hat der Pfarreirat den Auftrag ein Konzept für die Entwicklung der Seelsorge vor Ort zu entwickeln und umzusetzen, den so genannten Lokalen Pastoralplan. Bei uns ist dies das Zukunftsbild.
Der Pfarreirat ist nicht nur eines von drei leitenden Gremien, sondern sorgt für Vernetzung innerhalb der Pfarrei sowie in Richtung weiterer Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner im Umfeld der Pfarrei.

Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand verwaltet und vertitt das Vermögen in der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand ist  das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.


Pfarreiratswahl
Bei der Pfarreiratswahl 2021 haben Jugendliche ab 14 Jahren das aktive Wahlrecht. Es sind 12 Kandidatinnen / Kandidaten zu wählen. Jede Wählerin/ jeder Wähler kann bis zu 12  Kandidatinnen / Kandidaten ankreuzen.
Sie wohnen nicht in der Pfarrei Liebfrauen, wollen aber trotzdem den Pfarreirat in der Pfarrei Liebfrauen wählen? Dann stellen Sie bis zum 2. November 12 Uhr einen Antrag an das Pfarrbüro Liebfrauen. Antrag per Mail!   Der Wahlausschuss entscheidet über den Antrag und informiert Sie und ihre Wohnpfarrei über den Eintrag in die Wählerlisten der Pfarrei Liebfrauen. Ihre Wohnpfarrei wird ebenfalls informiert, damit Sie dort aus der Wählerliste ausgetragen werden. Eine Wahl des Kirchenvorstands durch Personen deren Wohnpfarrei nicht Liebfrauen ist, ist nicht möglich.

Kirchenvorstandswahl
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr an dem Ort der Kirchengemeinde wohnen. Es sind 8 Kandidatinnen / Kandidaten zu wählen. Jede Wählerin/ jeder Wähler kann bis zu 8 Kandidatinnen / Kandidaten ankreuzen.

Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
Die Stimmzettel können an das Pfarrbüro zurückgeschickt oder dort abgegeben werden. Letzte Abgabemöglichkeit ist Sonntag, 7. November 2021, bis um 13:00 Uhr in der Liebfrauenkirche.  Die Wahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten in den kommenden Tagen (ab 16.10.2021) durch sogenannte Straßenpaten zugestellt.

Kandidaten der Kirchenvorstandswahl
Kandiaten zur Kirchenvorstandswahl in Liebfrauen Bocholt für das Jahr 2021

Kandidaten der Pfarreiratswahl
Kandiaten zur Pfarreiratswahl in Liebfrauen Bocholt für das Jahr 2021
Veröffentlicht: 17.10.2021



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