Öffentliche Gottesdienste - Wie geht das?

Wie ermöglichen wir das mitfeiern von Gottesdiensten in Liebfrauen Bocholt? Im Bericht "Öffentliche Gottesdienste" wurde dies detailiert erläutert. Auf dieser Seite möchten wir ihnen noch einmal erläutern wie wir uns die verantwortungsvolle Vorgehensweise vorgestellt und diese geplant haben.

Gottesdienste in der Zeit des Lockdown
Seit vergangenen Mittwoch befinden wir uns in unserem Land in einem erneuten "Lockdown". Das Infektionsgeschehen ist so dramatisch, dass die Kontakte noch stärker als bisher eingeschränkt werden müssen. Viele Geschäfte und Einrichtungen sind geschlossen. Im Bistum Münster besteht die Möglichkeit der Präsenzgottesdienste während dieses zweiten Lockdowns. Mit der Möglichkeit der Präsenzgottesdienste gehen wir unserer Meinung nach in der Pfarrei sorgsam, sensibel und sehr verantwortlich um.

Präsenzgottesdienste und Gottesdienste im Livestream
Wir bieten nicht nur eine Reihe von Präsenzgottesdiensten an, zu denen man zur Mitfeier in die Kirche kommen kann, sondern auch Gottesdienste im Livestream (www.liebfrauen.de/live) zur Mitfeier zuhause. Gerade die Gottesdienste im Livestream sind das Angebot zuhause zu bleiben und zugleich eine weihnachtlich geschmückte Kirche zu erleben sowie einen Gottesdienst mitzufeiern.

Ohne vorherige Anmeldung ist eine Mitfeier bei den Weihnachtsgottesdiensten nicht möglich!
Uns ist es ein Anliegen, dass gerade jene, die zu einer Risikogruppe gehören, sowie jene, die Menschen einer Risikogruppe in ihrem engsten Umfeld haben, sich und andere schützen können und zugleich bei der Feier von Weihnachten nicht außen vor bleiben. Jene, die Krankheitssymptome wie zum Beispiel Schnupfen zeigen, werden aus verantwortlicher Rücksicht anderen gegenüber sicher der Mitfeier des Gottesdienstes in der Kirche fern und zuhause bleiben.

Eigener Gottesdienst Zuhause
Neben der Mitfeier der Gottesdienste in der Kirche oder im Livestream besteht auch die Möglichkeit zuhause einen eigenen Gottesdienst zu feiern. Dazu ist auf unserer Homepage ein Vorschlag sowie ein Begleitheft mit den Evangelien der Festtage, kurzen Impulsen, geistlichen Texten, Musik und Gebeten abrufbar. Dieser Gottesdienstvorschlag sowie die Broschüre „Weihnachten@Home“ liegen auch in unseren Kirchen zum Mitnehmen aus. Gottesdienstvorschlag und Broschüre sind auch Bestandteil der Weihnachtstüte Liebfrauen. -> Link folgt!
Darüber hinaus gibt es die Gottesdienste, die im Fernsehen und Radio übertragen werden.

Hygienekonzept
Wer zur Mitfeier eines unserer Gottesdienste in die Kirche kommt, hat unser Hygienekonzept zu beachten! Es beinhaltet nicht nur die Abstandsregelung und das Tragen der Maske während der Gottesdienstfeier, sondern auch die vorherige Anmeldung über www.liebfrauen.de/reservierung, namentliche Erfassung der Mitfeiernden; Übersicht der Auslastung des Gottesdienstes; begrenzte Teilnehmerzahl, die feste und nachverfolgbare Sitzordnung, den Begrüßungs- und Helferdienst, sowie den Kommunionempfang am Platz. Letzteres gilt, wenn der Gottesdienst eine Messe ist.

Offene Kirchen
An den Weihnachtsfesttagen sind unsere Kirchen geöffnet und geben so Gelegenheit, die Krippe anzuschauen, einen Moment in Stille zu verweilen oder auch eine Kerze anzuzünden oder das Friedenslicht von Betlehem mit nach Hause zu nehmen. Wir geben auf so viele verschiedene Weise die Möglichkeit gottesdienstlich das Weihnachtsfest zu feiern, um so weit wie möglich und leistbar unserer Aufgabe nachzukommen, den Menschen Trost, Halt, Hoffnung und Zuversicht zum Weihnachtsfest in dieser Zeit zu schenken.

Hinweise zum Besuch eines Präsenzgottesdienst in Stichpunkten
  • - Eine vorherige Anmeldung zum Gottesdienst ist erforderlich. Dies ist sowohl online auf www.liebfrauen.de/reservierung als auch telefonisch im Pfarrbüro unter 23 90 8 - 15   möglich. Bitte beachten sie die Datenschutzhinweise am Ende dieser Seite.
  • - Beim Betreten sowie Verlassen der Kirche und in der Kirche ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten
  • - Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist während des gesamten Gottesdienstes Pflicht
  • - Nach dem Betreten der Kirche sind die Hände zu desinfizieren
  • - Es gibt keinen Gemeindegesang
  • - Die Bänke werden nach dem Gottesdienst desinfiziert
  • - Die Sitzplätze sind vorgegeben und markiert
  • - Bei Niesen und Husten die Armbeuge nutzen
  • - Der Friedensgruß wird ohne Händereichen gegeben
  • - Vor und nach dem Gottesdienst sind Ansammlungen vor der Kirche zu vermeiden
  • - Den Hinweisen der Helfer vor Ort ist zu folgen
Warum möchten wir, daß Sie sich anmelden? Wir möchten niemanden an der Kirchentür wegschicken, weil kein freier Platz im Gottesdienst mehr zur Verfügung steht. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
 


Datenschutzhinweise / Informationspflichten des Verantwortlichen nach § 15 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
Zur Rückverfolgbarkeit / Dokumentation der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)




Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Ihre Anwesenheit gemäß § 2a Absatz 1 CoronaSchVO zu dokumentieren.

Nachfolgend möchten wir Sie über diese Datenverarbeitung informieren:

Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle
Den für Sie zuständigen gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der u. g. Adresse:

Bischöfliches Generalvikariat Münster
Fachstelle 105.2 Datenschutz
Datenschutzbeauftragte Kirchengemeinden
Domplatz 27
48143 Münster
Fon 0251 495-17056
datenschutz-kirchengemeinden@bistum-muenster.de

Folgende personenbezogenen Daten werden benötigt

• Ihr vollständiger Name (Vor- und Nachname)
• Ihre Telefonnummer
• Ihre Adresse
• Datum und Uhrzeit Ihres Aufenthalts

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO, in der ab dem 30.05.20 gültigen Fassung) i.V.m. § 6 Abs. 1 lit. b, d KDG müssen wir diese personenbezogenen Daten erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht besteht, dass es im Zusammenhang mit einem Gottesdienst/einer Veranstaltung /etc. zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist.

Datenübermittlung
Ihre Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundsamtes an dieses übermittelt.

Aufbewahrungsdauer personenbezogener Daten
Entsprechend der Verpflichtung aus der CoronaSchVO bewahren wir Ihre Angaben tagesaktuell für vier Wochen auf und vernichten die Angaben unmittelbar nach Ablauf dieser Frist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

Im speziellen stehen Ihnen nach dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) folgende Rechte zu:

• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (§ 17 KDG)
• Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (§ 18 KDG)
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (§§ 19, 20 und 23 KDG

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde/beim Datenschutzbeauftragten
Sie haben jederzeit das Recht den Datenschutzbeauftragten und/oder die Datenschutzaufsichtsbehörde anzurufen und dort Informationen über Ihre Rechte aufgrund des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz zu erfahren. Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für Beschwerden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Zuständige Aufsichtsbehörde für das Bistum Münster:
Katholisches Datenschutzzentrum – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Brackeler Hellweg 144
44309 Dortmund
Fon 0231 138985‐0
Fax 0231 138985‐22
info@kdsz.de
 
Veröffentlicht: 18.12.2020



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